Erfolg = Eigenkompetenz + Fremdkompetenz
Betreibermodelle
Wir bieten für Unternehmen sogenannte Betreibermodelle an.
Dabei überträgt ein HerstellerIn, HändlerIn oder DienstleisterIn – den Geschäftsbetrieb des Unternehmens (z. B Produktion inklusive Instandhaltung, Führung eines Restaurant- oder Hotelbetriebes, Führung eines Handelsbetriebes) auf die Panthera GmbH als Betreibergesellschaft. Immobilien und Produktionsanlagen bzw. Geschäftsausstattung verbleiben im Eigentum der/des ursprünglichen Herstellerin/Herstellers, Händlerin/Händlers oder Dienstleisterin/Dienstleisters.
Vorteile für HerstellerInnen, HändlerInnen oder DienstleisterInnen:
- Vorhandene schwer verkäufliche Immobilien wie z. B. Geschäfts, Büro- oder Lagerräumlichkeiten bleiben weiterhin im Eigentum und können gewinnbringend eingesetzt werden
- Partizipation am Unternehmensgewinn ohne eigene operative und strategische Verantwortung
- Unternehmensübergabe an Nachfolger wird in die Zukunft verschoben bzw. entfällt
- das Betriebsrisiko entfällt
Joint Ventures - Gemeinschaftsunternehmen
Das Ziel sind Synergieeffekte, die die Stärken der KundInnenunternehmen mit den Stärken von Panthera kombiniert und damit für hohe Wettbewerbsvorteile sorgt. Das unternehmerische Risiko wird minimiert und die PartnerInnen ergänzen sich gegenseitig in technischer und unternehmerischer Sicht. Es findet automatisch ein Know-how-Transfer in das Joint Venture statt.
Beide Unternehmen bleiben rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängigen, tragen dafür aber die Führungsaufgaben, die Verantwortung und das wirtschaftliche Risiko für das gegründete Tochterunternehmen gemeinsam. Das Gemeinschaftsunternehmen hat einen autonomen Status, d.h. es agiert in Eigenverantwortung und in Kooperation.
Das KundInnenunternehmen und Panthera können
- eine Kapitalbeteiligung,
- Produktionsmittel, d.h. die Einbringung von Sachanlagen oder Rohstoffen,
- Arbeitskräfte,
- arbeitstechnisches/kaufmännisches Know-how, z.B. Technologie, Prozesswissen, Schutzrechte, Marketing
in das Joint Venture einbringen.
Die vertraglichen Grundlagen lassen sich bei diesem sogenannten Contractual Joint Venture offen gestalten, z.B. Stimmrechte, Gewinn-/Verlustverteilung, Haftungen u.dgl. und die Gründungskosten sind im Vergleich zu anderen Joint Venture-Formen deutlich geringer. Ziele und Erwartungen werden klar definiert und kommuniziert und gemeinsam umgesetzt.
Beteiligungen
Speziell in der Gründungsphase eines Jungunternehmens ist es sinnvoll, die aufregende Reise in der heutig turbulenten Geschäftswelt zusammen mit einer starken und erfahrenen Partnerin an der Seite aufzunehmen.
Die JungunternehmerIn bildet hierbei ein gemeinsames Unternehmen mit Panthera. Über einen gemeinsam erstellten Gesellschaftsvertrag werden sämtliche erforderlichen Pflichten- und Aufgabenbereiche definiert, z.B. Stimmrechte, Gewinn-/Verlustverteilung, Haftungen, Ziele und Erwartungen und gemeinsam umgesetzt.
Unsere Strategie beschränkt sich hierbei nicht lediglich auf die Einbringung von Kapital sondern beruht vor allem in eingebrachtem Know-How, Expertise und Netzwerk für die Unternehmensführung und Markterschließung. Die JungunternehmerInnen können sich vollkommen auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren und das neue Produkt bzw. Dienstleistung zum maximalen Erfolg perfektionieren.
- Log in to post comments